Herzlich Willkommen bei den Lesben, Schwulen, Bisexuellen und Transgender der Bayern-SPD.

Wir wollen dich auf dieser Seite über unsere Arbeit und unsere Aktivitäten in Bayern informieren.

Identitäten und sexuelle Orientierungen, die sich außerhalb der heterosexuellen Normen bewegen, finden im Zuge der Pluralität der Lebensweisen zunehmend gesellschaftliche Anerkennung („Homo-ehe”) - vor allem in den Großstädten. Das täuscht aber nicht darüber hinweg, dass marginalisierte Gruppen wie Homosexuelle, Transsexuelle oder Transgender auf Grund ihrer Identität oder sexuellen Orientierung nach wie vor diskriminiert werden – im Alltagsleben, im Beruf wie auch in ihren Rechten als BürgerInnen. Unser Ziel ist es, Normierungen abzuschaffen und uns für die Gleichstellung von Menschen aller Identitäten, sexueller Orientierungen und Lebensweisen einzusetzen. Den Grundsatz der Gleichberechtigung aller Menschen wollen wir praktisch umsetzen. Für uns sind soziale Gleichheit und individuelle Freiheit untrennbar verbunden. Deshalb beteiligen wir uns an gesellschaftlichen Debatten und engagieren uns innerhalb und außerhalb der SPD.

Unter dem Motto "Gleichberechtigung schaffen - Vorurteile und Diskriminierung abbauen" mischen sich derzeit fünf Arbeitskreise aktiv in das politische Geschehen vor Ort ein: Augsburg, Nürnberg, München, Passau, ein Arbeitskreis auf Bezirksebene (Mittelfranken) und ein Arbeitskreis auf Landesebene (Bayern).

In den Arbeitskreisen kann man gerne auch einmal vorbeischauen, ohne Verpflichtungen einzugehen. Wir sind für alle Interessierten, Unterstützer und Freunde, gleich welcher sexuellen Identität, offen. Die SPD ist queerer als gedacht!

 
 

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Aktuelle Pressemitteilung

Berlin, 17. August 2010

Schwarz-Gelb hat erneut versagt

Zur heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass die unterschiedliche Erbschaftssteuer bei Lebenspartnerschaften und der Ehe verfassungswidrig ist, erklärt der Bundesvorsitzende des Arbeitskreises Lesben und Schwule in der SPD (Schwusos), Ansgar Dittmar:

Schwarz-Gelb hat erneut eine Quittung für ihre ablehnende Haltung hinsichtlich der Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen erhalten. Die unterschiedliche Besteuerung von Erbschaften ist nicht mit der Verfassung vereinbar. Das ist eine weitere wegweisende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Richtung der vollständigen Gleichstellung von Lebenspartnerschaften mit der Ehe. Die Verfassungsrichter haben der Koalition erneut ins Stammbuch geschrieben, dass die Privilegierung der Ehegatten gegenüber den Lebenspartnern sich nicht allein mit dem besonderen staatlichen Schutz von Ehe und Familie rechtfertigen lässt. Denn im Gegensatz zur Koalition – und vor allem zu den Vertretern der CDU und CSU – hat das Bundesverfassungsgericht richtig erkannt: Lebenspartner leben „wie Ehegatten in einer auf Dauer angelegten, rechtlich verfestigten Partnerschaft". Auch sie haben die Erwartung, den gemeinsamen Lebensstandard halten zu können, falls ihr Partner stirbt.

Gerade die Union ist jetzt aufgefordert, endlich alles zu tun, um die Lebenspartner den Ehepartnern gleichzustellen, und nicht weiterhin mit homophoben Argumenten und vermeintlichen Abstandgeboten eine weitere Gleichstellung zu verhindern. Das gilt für das Steuerrecht, das gilt aber auch für das Adoptionsrecht. Der Zug ist abgefahren – und im Zweifel hält er regelmäßig in Karlsruhe, um erneut gelbe und rote Karten für die Bundesregierung abzuholen!